Anwendungsvorgaben zur Notfallbetreuung

16.03.2020

Seit dem gestrigen Abend hat das Ministerium für Bildung und Sport die Anwendungsvorgaben zur Notfallbetreuung in Kitas, Horten und Schulen veröffentlicht.

Der Unterricht am Montag, 18.03.20 und Dienstag, 19.03.20 findet statt, die Eltern können jedoch darüber entscheiden, ob sie ihr Kind in die Schule schicken möchten. Eine Information der Schule ist notwendig.

Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigte in sogenannten kritischen Infraktrukturen tätig sind (Gesundheitsbereich, Rettungsdienst, Polizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Rechtspflege, Vollzugsbereich, Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, Lebensmitteleinzelhandel, in derfortgeführten Kinderbetreuung).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link.

 

Bleiben Sie gesund!