Gremien
Das Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) regelt die Möglichkeiten der Eltern, in schulischen Angelegenheiten mitzuwirken. Ihre Mitwirkungsrechte entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht.
Elternversammlung
Ihr wichtigstes Gremium ist die Elternversammlung. Hier treffen sich die Eltern mindestens dreimal im Jahr, um über schulische Probleme und die Bildungs- und Erziehungsarbeit zu sprechen. In der ersten Elternversammlung werden zwei Elternsprecher als Vertreter aller Eltern der Klasse für jeweils zwei Jahre gewählt. Diese werden Sie auch zu den nächsten Elternversammlungen einladen. Der Lehrer oder die Lehrerin gehört nicht zur Elternversammlung. Auf Einladung der Eltern nehmen der Klassenlehrer oder die Fachlehrer gern an der Versammlung teil. Es liegt also an Ihnen selbst, wie aktiv Sie Ihre Rechte als Eltern wahrnehmen werden.
Elternkonferenz
Die beiden Elternsprecher der Klasse gehören zur Elternkonferenz der Schule. Sie vertreten alle Eltern der Schule gegenüber dem Schulleiter und dem Schulträger und stimmen sich zu Fragen der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ab. In der ersten Sitzung der Elternkonferenz wird der Vorsitzende oder die Vorsitzende gewählt. Außerdem wählen die Elternsprecher fünf Vertreter für die Mitarbeit in der Schulkonferenz.
Schulkonferenz
Das wichtigste Gremium einer Schule ist die Schulkonferenz. Sie besteht aus fünf Eltern, fünf Schülern und fünf Lehrern. Ihr werden wichtige Entscheidungsbefugnisse eingeräumt. Alle grundlegenden Fragen der Bildungs- und Erziehungsarbeit werden hier besprochen.
Ausdrücklich ist die Mitarbeit von Eltern im Unterricht erwünscht. Das schließt unter anderem ein, dass Sie beispielsweise mit einigen Kindern im Unterricht lesen, am Computer arbeiten oder Hilfestellung in der Freiarbeit geben. Wenn Sie Zeit und Interesse für eine Mitarbeit im Unterricht haben, sprechen Sie bitte mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes.